Viele Kinder, die keine Chance zum „Ausstieg“ haben, leiden unter der psychischen Belastung, immerzu funktionieren zu müssen, was sich auch in Beschwerden wie Übelkeit, Bauch- und Kopfweh zeigen kann. In Anbetracht der drastischen Konsequenzen quälen sie sich zum Unterricht, obwohl es ihnen damit nicht gut geht. Sie lernen so, ihre Bedürfnisse zu verleugnen, den eigenen Willen und die eigenen Gefühle zu unterdrücken. Gesunde Selbstbestimmung sieht anders aus.

Kinder haben keine Lobby
Ämter sind natürlich in der Pflicht, aktiv zu werden, wenn Eltern ihren Kindern den Gang zur Schule verbieten, wie dies bei manchen Sekten oder religiös motivierten Clans der Fall sein kann („Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung”, §1, Abs.1, KJHG). Das Recht auf Bildung zu gewähren, heißt jedoch nicht, jeden dazu zu zwingen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Was nun, wenn junge Menschen von sich aus den Schulbesuch verweigern? Wenn die Eltern sogar alles versuchen, damit ihr Schützling zur Schule geht – aber ohne Erfolg? Wenn Kinder sich zuhause an Heizkörper klammern, weil sie nicht in die Schule wollen? Kinder haben keine Lobby. Junge Menschen deswegen in ihrem Unwohlsein nicht ernstzunehmen, und weiterhin per Gesetz in die Schule zwingen, hat wenig mit Meinungsfreiheit, Toleranz und Mitgefühl zu tun.
Dabei sind viele Schüler und Schülerinnen gar nicht per se gegen die Schule – ich auch nicht! Schulen können großartige Stätten des Lernens und der Begegnungen sein. Aber die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob bzw. wie oft ich in diese Stätten gehen möchte, sollten wir jedem zugestehen.

Andere Gesetze für junge Menschen
Junge Menschen in Deutschland haben diese Freiheit aktuell nicht. In Schulen gelten eigene Gesetze, die zum Teil sogar die Grundrechte der deutschen Verfassung aushebeln.
Lehrkräfte dürfen beispielsweise im Verdachtsfall ohne Einverständnis der Schüler Taschen und Kleidung durchsuchen und kurzzeitig Handys wegnehmen. Im Fall von Schulverweigerung kann das Ordnungsamt zuhause klingeln, um Schüler(innen) zur Schule oder der angeordneten Zwangsmaßnahme zu „begleiten“. Schüler/innen müssen sich mitunter schulärztlichen und schulpsychologischen Untersuchungen unterziehen.
Auch das Briefgeheimnis wird Schüler/innen nicht immer zuerkannt – ich selber kenne die Bloßstellung, wenn ein Lehrer einen Brief liest, der nicht für ihn bestimmt ist.
Im Hamburger Schulgesetz werden explizit das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, der Freiheit der Person, und das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung für Schülerinnen und Schüler eingeschränkt (§114 HmbSg). Ähnliche Bestimmungen finden sich auch in den anderen Ländergesetzen.

Die Schulgesetze der Bundesländer sehen vor, dass jeder Mensch unter 18 mindestens neun Jahre lang täglich in der Schule auftauchen muss – die Schulpflicht ist eine Gebäudeanwesenheitspflicht. Unter welchen Umständen dies geschieht, ob er/sie dabei etwas lernt, wie es ihm/ihr dabei geht, ist erst einmal irrelevant. Genauso irrelevant ist, ob der Junge oder das Mädchen überhaupt dort (in der Schule) sein möchte. Eltern und Behörden sind angehalten, den Gang zur Schule auch gegen den Willen eines jungen Menschen zu erzwingen: „Kinder und Jugendliche, die […] der Schulpflicht […] nicht nachkommen, können der Schule oder der mit der Untersuchung beauftragten Stelle zwangsweise zugeführt werden“ (HmbSg §41a).

Hier wird deutlich: Im Schulsystem zählt die Stimme junger Menschen wenig, und Grenzüberschreitungen sind an der Tagesordnung. Das Grundrecht auf gewaltfreie Erziehung kommt bei all dem viel zu kurz, genau wie Art. 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.

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5 Kommentare

  1. Es macht mich jedes Mal traurig zu sehen, wie lern- und wissbegierige Kinder sich auf die Einschulung freuen und nach kurzer Zeit absolut enttäuscht sind, weil Schule am Ende eine Mischung aus Langeweilig, Pflicht und Angst (Pfüfung / Stress / Strafe) ist. Dieses System ist so überaltert und kaputt reformiert. Schule muss definitiv neu gedacht werden! Danke, dass du dich dafür einsetzt.

  2. […] „Warum nicht jeder junge Mensch an fünf Tagen die Woche in der Schule sein möchte, dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Einer mag sein, sich gegen das schlechte Gefühl zu wehren, das Zwang und Anpassungsdruck in den meisten Menschen auslösen. Denn wenn ich zu etwas gezwungen werde, werde ich nicht gefragt und meine Bedürfnisse nicht gesehen. Sich dem zu verweigern kann also eine ganz gesunde Reaktion sein.“ (Linda 2018) […]

  3. […] „Warum nicht jeder junge Mensch an fünf Tagen die Woche in der Schule sein möchte, dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Einer mag sein, sich gegen das schlechte Gefühl zu wehren, das Zwang und Anpassungsdruck in den meisten Menschen auslösen. Denn wenn ich zu etwas gezwungen werde, werde ich nicht gefragt und meine Bedürfnisse nicht gesehen. Sich dem zu verweigern kann also eine ganz gesunde Reaktion sein.“ (Linda 2018) […]

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